Definition des Leistungsvermögens

Die Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Die Ebenen und die Beurteilungskriterien sind definiert und operationalisiert. Sie werden im  Sozialmedizinischen Glossar der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beschrieben.

Im Folgenden werden die Beurteilungsebenen überblicksartig dargestellt:

Bitte beachten Sie: Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit sind nicht dasselbe!

Die Begriffe entstammen unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und haben unterschiedliche Definitionen und Auswirkungen. Während die Beurteilung der Leistungsfähigkeit Aussagen zur generellen und langfristigen Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich macht, bezieht sich die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf die aktuelle konkrete Arbeitssituation. Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte wegen seiner Erkrankung seine gegenwärtige Tätigkeit aktuell nicht ausüben kann. Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt auch leichte Arbeiten nicht mehr in dem zeitlichen Umfang verrichten können, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben [§2(2), Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit …].

Wenn ein Rehabilitand während der Rehabilitation eine Grippe bekommt oder sich im Sport verletzt hat, ist er vorübergehend arbeitsunfähig trotz evtl. bestehender Leistungsfähigkeit. Das heißt, sobald die Grippe auskuriert oder die Sportverletzung ausgeheilt ist, kann der Rehabilitand seinem Leistungsvermögen entsprechend arbeiten.
Friseurin, 38 Jahre:
Die Friseurin hat an ihrem Arbeitsplatz aufgrund von massivem Mobbing eine Anpassungsstörung entwickelt. Sie wird für ihren letzten Arbeitsplatz arbeitsunfähig entlassen, aber für die letzte berufliche Tätigkeit als Friseurin mit einer Leistungsfähigkeit von 6 Stunden und mehr beurteilt.

Genauere Angaben dazu finden Sie unter dem Stichwort Arbeitsunfähigkeit im  Sozialmedizinischen Glossar der Deutschen Rentenversicherung und in der  Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und die Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung ….

 

Stand 11/2022

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