Berufliche Perspektiven

Zeigt sich bei der vorläufigen Leistungsbeurteilung, dass die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr problemlos fortgeführt werden kann, ist zusammen mit dem Rehabilitanden zu überlegen, welche Lösungen am bisherigen Arbeitsplatz in Frage kommen. Dabei kann es hilfreich sein, den Arbeitgeber oder den Betriebsarzt zu kontaktieren, um die Chancen für eine Weiterbeschäftigung auszuloten.
Es ist vorteilhaft, wenn der Rehabilitand den Kontakt zum Arbeitgeber oder Betriebsarzt selbst herstellt oder ein gemeinsamer Telefontermin vereinbart wird. In jedem Fall ist das ausdrückliche Einverständnis des Rehabilitanden erforderlich.

Mögliche Lösungen beim bisherigen Arbeitgeber:

  • Arbeitsplatzanpassung, um qualitative Einschränkungen auszugleichen;
  • innerbetriebliche Umsetzung, wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr leidensgerecht ist;
  • Qualifizierungsmaßnahmen, um eine andere Tätigkeit im Betrieb ausüben zu können;
  • Reduzierung der Arbeitszeit, wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr vollschichtig ausgeübt werden kann.

Auch hier ist ggf. eine Unterstützung durch die Rentenversicherung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich.
Falls aufgrund der krankheitsbedingten Einschränkungen keine Tätigkeit beim alten Arbeitgeber mehr möglich ist bzw. der Rehabilitand arbeitslos ist, kann die Rentenversicherung auch eine berufliche Neuorientierung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.

Wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll erscheinen, sollten im Reha-E-Bericht relevante Hinweise auf Förderfaktoren und Barrieren gegeben werden. Um die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern, haben sich die Konzepte der  Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) bewährt.

 

Stand 11/2019

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