Zweck der Leistungsbeurteilung

Zum gesetzlichen Auftrag der Deutschen Rentenversicherung gehört es,

  • die Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten durch Teilhabeleistungen zu unterstützen. Hierzu gehören Präventionsleistungen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Nachsorgeleistungen;
  • bei Erwerbsminderung Renten zu zahlen.

Deshalb wird am Ende der medizinischen Rehabilitation bei jedem Rehabilitanden im erwerbsfähigen Alter (auch bei Hausfrauen/-männern) das Leistungsvermögen beurteilt und im ärztlichen Reha-Entlassungsbericht festgehalten. Die Leistungsbeurteilung wird in die Entscheidung über Anträge auf Leistungen zur Teilhabe oder Erwerbsminderungsrente einbezogen.

Die Beurteilung des Leistungsvermögens ist somit für den Rehabilitanden von großer Bedeutung.

 

Stand 10/2022

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