Transparenz
Auch vermeintlich „schlechte Nachrichten“ sollten Sie dem Rehabilitanden im persönlichen Gespräch vermitteln und nicht nur im schriftlichen Entlassungsbericht.
Menschen wollen verstehen, warum sie etwas tun sollen. Sie wollen Situationen mitgestalten (Situationskontrolle) und einschätzen können, wie es weitergeht (Vorhersehbarkeit). Das vermittelt ein Gefühl der Sicherheit – das Bedürfnis nach Orientierung und Kontrolle ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis (Grawe, 2004). Wenn Rehabilitanden den Sinn der Leistungsbeurteilung verstehen und den Verlauf der Rehabilitation mitgestalten können, kann dies die Kooperationsbereitschaft erhöhen.
Empathie und Respekt
- Um Empathie zeigen zu können, sollten Sie verbale wie nonverbale (Gefühls-) Äußerungen und das Interaktionsverhalten des Rehabilitanden verstehen können.
- Gegenseitiger Respekt setzt eine grundsätzliche Akzeptanz der Person des Gegenübers voraus (nicht jedes Verhaltens!).
Natürlich ist die Beziehung zum Rehabilitanden nicht symmetrisch und kann es trotz aller Bemühungen um „Augenhöhe“ auch nicht sein. Gerade deshalb liegt die Verantwortung bei Ihnen, diese Beziehung bewusst wertschätzend und respektvoll zu gestalten.
Diese Wertschätzung sollte nicht an Bedingungen geknüpft sein (wie z. B. Arbeitsleistungen, Anstrengungsbereitschaft oder Sympathie). Versuchen Sie, die Perspektive des Rehabilitanden wertfrei nachzuvollziehen, ohne ihn für eine Abweichung von Ihren persönlichen Wertvorstellungen zu verurteilen.
Professionelle Distanz
In der Rolle des Therapeuten übernehmen Sie naturgemäß häufig die Perspektive des Patienten. In der Rolle des Gutachters ist diese Sichtweise kontraproduktiv. Es ist jedoch durchaus möglich, die Motive und Ziele des Rehabilitanden nachzuvollziehen, ohne sich mit ihm zu solidarisieren. Daher sollten Sie stets die professionelle Distanz wahren, um die Leistungsbeurteilung so neutral und objektiv wie möglich durchführen zu können.
„Zu dem Bemühen um Neutralität gehört auch, dass der Sachverständige die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben des Versicherten kritisch hinterfragt und dass er im Gespräch ggf. auch konfrontierende Äußerungen macht“ (Dohrenbusch, 2007, S. 29).
Stand 12/2018