Datenschutz

Der Rehabilitand muss der Weitergabe des Reha-Entlassungsberichts am Ende der Reha oder nach der Reha in jedem Einzelfall ausdrücklich anlass- und institutions- bzw. personenbezogen zustimmen. Welche Teile des Reha-Entlassungsberichts wem mit Einverständnis des Rehabilitanden zur Verfügung gestellt werden, wird in den Empfehlungen für den Datenschutz in Rehabilitationseinrichtungen, die für die deutsche Rentenversicherung tätig sind, erläutert. An die Rentenversicherung dürfen sämtliche Daten ohne Einwilligung der Patienten übermittelt werden, wenn sie der Kostenträger ist.

Die Zustimmung zur Übersendung des Reha-Entlassungsbericht an Behandler (Haus- und Fachärzte) kann der Rehabilitand während der Reha auf dem Formular G0821 erklären.

 

Stand 10/2022

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