Grundlagen

Der Reha-Entlassungsbericht mit der abschließenden Leistungsbeurteilung ist eine wertvolle Informationsquelle für sozialmedizinische Stellungnahmen und juristische Entscheidungen bzgl. verschiedener Leistungsansprüche des Rehabilitanden gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

Die Beurteilung des Leistungsbildes im Reha-Entlassungsbericht beruht auf

  • den Erkenntnissen mehrerer Berufsgruppen,
  • der Möglichkeit von systematischen Belastungserprobungen,
  • dem Vorhandensein einer Vielzahl von Beobachtungssettings
  • und einem längeren Beobachtungszeitraum.

Diese Rahmenbedingungen liefern das Potential für ein qualitativ hochwertiges Ergebnis und eine weitreichende Aussagekraft.

Dieses Potential wird von den verschiedenen Nutzerkreisen (u. a. Sozialmedizinern, Juristen) besonders wertgeschätzt. So sagte uns ein Jurist in einem Interview sinngemäß:

„Die mehrwöchige Reha ist eine Chance für einen unvergleichlichen Erkenntnisgewinn.“

Basisliteratur für die Leistungsbeurteilung ist der  Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2015 (DRV Bund, 2018c).

Alle für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung relevanten sozialmedizinischen Fachbegriffe werden im Sozialmedizinischen Glossar der Deutschen Rentenversicherung aufgeführt und definiert.
Das Glossar ist als PDF abrufbar.

 

Stand 11/2022

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