- Ärzte
- Gesamtverantwortung für die Leistungsbeurteilung
- Anamnese und medizinischer Befund
- Bewertung des Therapieerfolgs
- Prognose
- Erstellung der Leistungsbeurteilung
- Besprechung des Reha-Ergebnisses inklusive Beurteilung des Leistungsvermögens mit dem Rehabilitanden
- Psychologen / Psychologische Psychotherapeuten
- Diagnostik psychischer Erkrankungen und damit verbundener Leistungseinschränkungen
- Erhebung und Beschreibung psychischer Ressourcen und Einschränkungen
- Aussagen zur psychischen Belastbarkeit und zu motivationalen Faktoren
- Testdiagnostik
- Verhaltensbeobachtung in Gruppen und Einzelsetting
- Funktionstherapeuten (Physio-, Ergo-, Sporttherapeuten, Logopäden, Masseure, Ökotrophologen …)
- Diagnostik von Funktionseinschränkungen
- Beurteilung des Behandlungsfortschritts
- Beobachtung des Rehabilitanden im Behandlungssetting (Wahrnehmung der Therapiebeteiligung, Ängste, Anstrengungsbereitschaft, Überforderungshaltung)
- Sozialarbeiter / Sozialpädagogen (klinischer Sozialdienst)
- Anamnese: Arbeits-, Berufs- und Sozialanamnese
- Erhebung des Anforderungsprofils der beruflichen Tätigkeit
- Identifizierung von Barrieren und Förderfaktoren (Kontextfaktoren)
- Unterstützung einer realistischen Einschätzung des Rehabilitanden bezüglich seiner beruflichen Perspektive und seiner Ansprüche auf Versorgungsleistungen
- Kenntnis der sozialrechtlichen Zusammenhänge und der Leistungen anderer Träger
- Pflegekräfte
- Beobachtung des Rehabilitanden im Stations- und Pflegekontext (Verhalten im Klinikalltag, Versorgungsbedürfnis, Selbständigkeit, Beschwerdenfokussierung)
Diagnostische Instrumente und Assessmentverfahren aus der Medizin, der Psychologie und der Bewegungs- und Ergotherapie eignen sich zur Erfassung von Funktionseinschränkungen und zur Feststellung von therapeutischen Fortschritten sowie zur Verhaltensbeobachtung und Beschwerdenvalidierung. Sie stellen wertvolle Beiträge zur Leistungsbeurteilung dar.
Stand 12/2018