Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wenn ein Rehabilitand seine letzte Tätigkeit aufgrund krankheitsbedingter Funktionseinschränkungen nicht mehr uneingeschränkt ausüben kann, sein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber mindestens 3 Stunden beträgt, kann er durch verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in der beruflichen Reintegration unterstützt werden.
Hierzu gehören:

  • Arbeitsplatzanpassungen,
  • Innerbetriebliche Umsetzungen,
  • Unterstützung bei der Aufnahme eines leidensgerechten Arbeitsplatzes,
  • Berufliche Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Einen Überblick über das breite Spektrum an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt die Broschüre  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Deutschen Rentenversicherung.

Tipp:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im Reha-Entlassungsbericht durch die Reha-Klinik empfohlen werden.
Bei innerbetrieblichen Maßnahmen sind konkrete Hinweise dazu sinnvoll, was im Einzelnen für erforderlich gehalten wird, unter Einbezug des Ergebnisses der abstimmenden Gespräche hierzu mit dem Rehabilitanden.
Bei außerbetrieblichen Maßnahmen sollte in der Empfehlung die Art der Leistung nicht festgelegt werden. Diese wird im Rahmen der Reha-Fachberatung durch den Rentenversicherungsträger ermittelt.
Im Rahmen der Leistungsbeurteilung sollten deshalb konkrete Hinweise gegeben werden, welche Funktionsbereiche eingeschränkt sind, aber auch, was der Rehabilitand noch leisten kann.

 

Stand 07/2019

Jetzt auch als zertifizierter E-Learning-Kurs. Infos in unserem Flyer E-Learning !