Rehabilitanden-Edukation zu sozialmedizinischen Fragen

Viele Rehabilitanden kennen sich mit sozialrechtlichen Themen nicht aus. Oft verfügen sie über Halbwissen, beispielsweise aus Internetforen oder dem Gespräch mit anderen Rehabilitanden. Gezielte Information hilft u. a., klarere Vorstellungen über notwendige Voraussetzungen für Leistungen des Sozialversicherungssystems, wie z. B. Erwerbsminderungsrenten zu entwickeln. Das ist förderlich für die Kooperationsbereitschaft der Rehabilitanden und trägt zum Verständnis und zur Akzeptanz der Leistungsbeurteilung bei. Dies kann z. B. über einen Vortrag über Leistungen des Sozialversicherungssystems und Kontext der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung durch die Klinische Sozialarbeit erfolgen.
Es ist hilfreich, wenn ein Teil der Rehabilitanden-Edukation von Chef- oder Oberärzten geleistet wird.

Basisinformation für Rehabilitanden

  • Es ist Auftrag der Rehabilitationsklinik, am Ende des Reha-Aufenthaltes eine Leistungsbeurteilung zu erstellen. Die Leistungsbeurteilung gibt an, in welchem Umfang ein Rehabilitand bei seinem Gesundheitszustand grundsätzlich noch in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen.
  • Die Leistungsbeurteilung ist unabhängig davon, ob ein Rehabilitand zurzeit arbeitsfähig oder arbeitsunfähig ist.
  • Gesundheitliche Einschränkungen führen nicht zwangsläufig zu einer Erwerbsminderung.
  • Für die Bewertung von Gesundheitsproblemen stehen Leitlinien zur Verfügung.
  • Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten nach der Rehabilitation für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (Stufenweise Wiedereingliederung, Reha-Nachsorge, Beratung durch einen Reha-Fachberater, …).


Weitergehende Information für Rehabilitanden

  • Erklärung der Bewertungsdimensionen: quantitatives und qualitatives Leistungsvermögen, allgemeiner Arbeitsmarkt;
  • Höhe einer zu erwartenden Erwerbsminderungsrente;
  • Konkretes Vorgehen für die Erlangung von Unterstützungsmöglichkeiten nach der Rehabilitation.

 
Informationen zu sozialrechtlichen Fragen und zur Leistungsbeurteilung im Besonderen können bei verschiedenen Gelegenheiten gegeben werden, zum Beispiel im Erstgespräch, bei Einführungs­veranstaltungen, in speziellen Vorträgen/indikativen Gruppen, in  MBOR-Modulen, bei Visiten und im Abschlussgespräch; letztlich sind sie in jedem Kontakt mit dem Rehabilitanden möglich!

Die DRV hat ein Curriculum zur Erstellung und Durchführung von Vorträgen und Informations­vermittlungs­angebote zur  Einführung ins Sozialrecht mit konkreten Beispielen für Präsentationsfolien erarbeitet.

Praxisbeispiele:

 

Stand 11/2019

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