Bedeutung der Reha-Antragsinitiative

Es ist wichtig zu wissen, in welcher sozialversicherungsrechtlichen Situation sich der Rehabilitand zum Zeitpunkt der Rehabilitation befindet. Die Folgen der Leistungsbeurteilung für den Rehabilitanden sind davon abhängig. Hierzu gehört z. B. die Frage, vom wem die Antragsinitiative ausging.

Die Initiative zu einer Reha-Leistung kann vom Versicherten selbst oder von einem Sozialversicherungsträger ausgehen; damit sind unterschiedliche Interessen und Anforderungen an die Leistungsbeurteilung verbunden.

Folgende Fallgestaltungen sind zu unterscheiden:

 

Stand 08/2019

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